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Die Swiss National COVID-19 Science Task Force wurde am 31. März 2022 aufgelöst.

Sie wurde durch das Wissenschaftliche Beratungsgremium COVID-19 ersetzt, sodass die Kantone und der Bund weiterhin von der wissenschaftlichen Expertise im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie profitieren können.

Diese Website wird daher nicht mehr aktualisiert, ihr Inhalt ist jedoch als Archiv weiterhin zugänglich.

20. August 2021

 – Policy Brief

Überlegungen zu möglichen Antworten auf den Impfwiderstand

Zusammenfassung

Die Impfung verringert das Risiko von Erkrankung, Infektion und Übertragung.
Der Impfunwillen ist jedoch nach wie vor gross. Kommunikationskampagnen
und -schulungen könnten dazu beitragen, die Akzeptanz zu erhöhen. In bestimmten Gesundheitsberufen kann eine gezielte Impfpflicht Sinn machen, allerdings mit Ausnahmeregeln und einem angemessenen Umgang mit der Impfverweigerung.

Studien zeigen, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 bei geimpften Personen nicht nur das Erkrankungsrisiko erheblich verringert, sondern auch das Infektions- und Übertragungsrisiko. Dies macht deutlich, wie wichtig hohe Impfraten sind, zumal die Daten bei der Delta-Variante darauf hindeuten, dass die Reduktion der Übertragung bei geimpften Personen hier möglicherweise geringer ist als bei anderen Varianten. Die Durchimpfungsrate hat seit Anfang 2021 stetig zugenommen, ebenso die Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Aber der Impfwiderstand ist nach wie vor gross. Es gibt in der Schweiz keine Rechtsgrundlage für die Einführung einer bevölkerungsweiten Impfpflicht.

Um eine schützende Immunität der Gesamtbevölkerung zu erreichen, muss sich ein hoher Anteil der Bevölkerung impfen lassen oder von COVID-19 genesen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass technische Daten allein nicht genügen, um die Vorbehalte gegen Impfstoffe zu überwinden. Um einen genügend grossen Teil der Bevölkerung zu überzeugen, sind gezielte Kommunikationskampagnen erforderlich sowie die Zusammenarbeit von Behördevertreter:innen und Expert:innen mit einflussreichen und vertrauenswürdigen Persönlichkeiten.

Die Gründe für die Impfunwilligkeit sind von Gruppe zu Gruppe verschieden und reichen von einer verminderten Wahrnehmung des COVID-19-Ansteckungsrisikos über die Angst vor den Nebenwirkungen der Impfung und das Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem bis hin zu religiösen Überzeugungen. Da sich Gesundheitsfachpersonen selber oft nur widerwillig impfen lassen, sind sie ein wichtiges Zielpublikum für Impfkampagnen; zudem sind sie in den Augen der Patient:innen oft eine der vertrauenswürdigsten Quellen für Information und Beratung. Die Schulung von Angehörigen der Gesundheitsberufe und anderen Vertrauenspersonen in Kommunikationstechniken (z. B. Motivationsgespräche) könnte ein wirksames Mittel für die Erhöhung der Impfquote sein.

Es wird befürchtet, dass die Impfpflicht (z. B. für die Arbeit im Kindergarten) die politische Polarisierung und den Impfwiderstand verstärken könnten. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass solche Massnahmen die Impfraten erhöhen können. Ihre primäre Rechtfertigung ist der Schutz gefährdeter Personen, die nicht geimpft werden können oder bei denen die Impfstoffe weniger wirksam sind. Eine bevölkerungsweite Impfpflicht ist nach Schweizer Recht nicht zulässig.

Gesundheitsfachpersonen sowie Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, ihre Patient:innen zu schützen. Eine Impfpflicht – zeitlich begrenzt und mit angemessenen Ausnahmeregelungen – wäre für bestimmte Berufsgruppen im Rahmen des schweizerischen Epidemiengesetzes zulässig, insbesondere dort, wo Gesundheitsfachpersonen mit gefährdeten Personen in Kontakt sind und das Risiko einer nosokomialen Übertragung besteht; und sie könnte in Absprache mit den Berufsverbänden erarbeitet werden.

Natürlich könnten die Betroffenen auch in einem solchen Fall nicht gegen ihren Willen geimpft werden, und die Kontinuität der Gesundheitsversorgung, des Bildungswesens und der Pflegeeinrichtungen muss gewährleistet sein. Ein solcher Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen müsste in jedem Fall den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren; jede Sanktion gegen eine Person, die die Impfung verweigert, muss verhältnismässig bleiben (z. B. Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz anstelle einer Entlassung). Neben der Einführung gezielter Impfpflichten sollten Massnahmen zur Förderung und Erleichterung der freiwilligen Teilnahme an der Impfkampagne ergriffen werden.

Type of document: Policy Brief


Date of response: 20/08/2021

Experts involved: ELSI

Contact persons: Samia Hurst (samia.hurst@unige.ch)

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