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Die Swiss National COVID-19 Science Task Force wurde am 31. März 2022 aufgelöst.

Sie wurde durch das Wissenschaftliche Beratungsgremium COVID-19 ersetzt, sodass die Kantone und der Bund weiterhin von der wissenschaftlichen Expertise im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie profitieren können.

Diese Website wird daher nicht mehr aktualisiert, ihr Inhalt ist jedoch als Archiv weiterhin zugänglich.

7. Januar 2021

 – Policy Brief

Masken sind ein essentielles Gut?

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen
Policy Brief (auf Englisch)
Das Maskenobligatorium – zum Beispiel in Geschäften, im ÖV oder in gewissen Schulen – setzt die allgemeine Verfügbarkeit von Masken voraus, unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen.

Zusammenfassung

Das Tragen einer Maske ist notwendig um sich und andere zu schützen. In Geschäften, im ÖV und in gewissen Schulen gilt ein Maskenobligatorium. Masken können deshalb als ein essentielles Gut angesehen werden, da sie für wesentliche Aspekte des Lebens unabdingbar sind. Diese Betrachtungsweise wird durch verschiedene Gesetzestexte gestützt,
z. B. das Covid-19-Gesetz, das die zur Bewältigung der Pandemie notwendigen medizinischen Hilfsgüter als essentielles Gut definiert. Die Maske muss deshalb allen Mitgliedern der Gesellschaft, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, zur Verfügung stehen.

Personen, die auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen angewiesen sind, haben ein Anrecht auf die kostenlose Abgabe von Masken oder auf eine Kostenübernahme durch den Staat. Insbesondere müssen die staatlichen Behörden dafür sorgen, dass Kinder im Bedarfsfall über die nötigen Masken verfügen, um zur Schule zu gehen und dem Unterricht folgen zu können.

Personen ohne Zugang zur Sozialhilfe – beispielsweise weil sie wegen einer Sanktion davon ausgeschlossen sind oder weil sie sich in einer irregulären Situation befinden – haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Anrecht auf staatliche Unterstützung. Diese geht jedoch weniger weit als diejenige der Sozialhilfe und beschränkt sich auf Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Hygiene und die medizinische Grundversorgung. In der gegenwärtigen Situation sind jedoch auch Masken als Teil der Mindestmittel, auf die jede in der Schweiz lebende oder sich vorübergehend in der Schweiz befindliche Person ein Anrecht hat. Ausserdem hat der Staat die Pflicht, die zur Bekämpfung der Epidemie notwendigen Massnahmen zu ergreifen, wozu auch das Tragen einer Maske gehört.

Im Prinzip sind die Gemeinden und die Kantone für Sozial- und Nothilfe zuständig. Der Bund ist ebenfalls involviert und übernimmt beispielsweise die Kosten für Asylbewerber in den Aufnahmezentren des Bundes. Das Covid-19-Gesetz ermöglicht die direkte Verteilung essentieller Güter durch die Kantone oder, zumindest subsidiär, durch den Bund.

Date of request:
Date of response: 07/1/2021

Experts involved: Ethical legal and social issues

Contact persons: samia.hurst@unige.ch

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