20. Mai 2020 – Policy Brief

Fünf Optionen zum Abbau der Staatsschulden im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise

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Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen Policy Brief (auf Englisch).

Aufgrund der Schuldenbremse müssen die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise innerhalb von sechs Jahren abgebaut werden. Um negative Folgen zu vermeiden, empfehlen wir, diese Frist zu verlängern, um die wirtschaftliche Belastung gerecht zu verteilen.

Der Bund rechnet für 2020 mit einem Defizit von 30 bis 50 Milliarden Franken als Folge der Coronavirus-Krise. Die Ausgaben sind hauptsächlich auf die Unterstützung der Arbeitslosen- versicherung und Leistungen für Verdienstausfall zurückzuführen. Die seit 2001 in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass das Haushaltsdefizit und der Haushalts- überschuss über einen Zeitraum von sechs Jahren ausgeglichen werden, der durchschnittlichen Länge des Konjunkturzyklus. Der Bund sollte daher von 2022 bis 2027 einen Überschuss von 6 bis 8 Milliarden pro Jahr planen. Wir analysieren fünf Optionen.

Eine Erhöhung der Steuern würde zu einem Rückgang des Konsums und der wirtschaftlichen Aktivitäten führen und könnte den Wegzug von Unternehmen zur Folge haben. Die Einführung einer Erbschaftssteuer würde zu weniger wirtschaftlichen Verzerrungen führen, würde aber ihrer Ablehnung in der Volksabstimmung 2015 widersprechen. Die Rückzahlung der Schulden mit Mitteln der Schweizerischen Nationalbank (SNB) würde ihre Unabhängigkeit schwächen, die als entscheidend für die wirtschaftliche und politische Stabilität des Landes gilt. Sollte die SNB eine Zahlung in Betracht ziehen, müsste sie primär zur Arbeitslosenversicherung beitragen.

Ein Schuldenabbau durch Reduzierung der Bundesausgaben, würde eine Kürzung der Ausgaben um einen Drittel bedingen und namentlich die Budgets für Bildung und Forschung, Verteidigung, Landwirtschaft, Entwicklungshilfe und Kultur betreffen. Eine solche massive Kürzung wäre umstritten und riskant als langfristige Wirtschaftspolitik. Das Einfrieren der Gehälter beim Bund könnte eine faire Massnahme sein, da dieser Bereich von der Krise kaum betroffen war. Die Verwendung nicht ausgegebener Budgetpositionen («Kreditreste») ist eine weitere Option. Auf der Ausgabenseite blieben in den letzten Jahren die realisierten Ausgaben hinter den budgetierten Werten zurück. Diese Lücke betrug etwa 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Dies Abweichung ergibt sich, weil sich viele Behörden bemühen, einerseits grosszügig zu budgetieren und andererseits die Überschreitung der Budgets zu vermeiden. Die Kreditreste könnten für die Rückzahlung der COVID-19-Schulden reserviert werden.

Eine Anpassung des Gesetzes würde es ermöglichen, den Zeitraum für den Schuldenausgleich zu verlängern. Krisen in der Grössenordnung von COVID-19, der Grossen Depression oder der Spanischen Grippe sind selten, was eine Verlängerung des Ausgleichszeitraums von sechs auf etwa 30 Jahre rechtfertigen würde. Dies würde eine gleichmässigere Verteilung der Lasten innerhalb der Schweizer Gesellschaft ermöglichen. Die Staatsverschuldung würde voraussichtlich von 41% auf 45%-55% % des BSP steigen. Dies würde keine nennenswerte Belastung bedeuten, da die Zinssätze in der Schweiz nahe Null liegen oder negativ sind. Zudem wäre dieses Niveau immer noch deutlich niedriger als in den Nachbarländern (70% in Deutschland, 90% in Österreich) und würde weder die finanzielle Stabilität der Regierung noch den Wohlstand des Landes gefährden.

Siehe auch die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Aspekte der DIIQ-Strategie.

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Date of response: 20/5/2020

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