16. Juli 2021

 – Policy Brief

Grenzkontrollmassnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen
Policy Brief auf English

Zusammenfassung

Wir aktualisieren den Policy Brief zu den Massnahmen an der Grenze zur Kontrolle der Verbreitung von importiertem SARS-CoV-2 und passen ihn an zwei neue Elemente an: Impfstoffe und das Aufkommen bedenklicher Varianten mit erhöhter Übertragbarkeit. Wir schlagen Faktoren für die Klassifizierung von Länderrisiko-profilen vor, sowie Massnahmen für das Management von Reisenden.

Die Übertragungsrate von SARS-CoV-2 in der Schweiz nimmt zu und die Öffnung der inter-nationalen Grenzen begünstigt das Einschleppen von neuen Fällen. Dies kann insbesondere, wenn es sich dabei um neue und bedenkliche Varianten mit erhöhter Übertragbarkeit wie die Delta-Variante handelt, zu Ausbrüchen führen, die unentdeckt schwer zu kontrollieren sind. Diese Risiken können durch Massnahmen an der Grenze wie Information, Erkennen, Rückverfolgen und Isolieren sowie Quarantäne und Follow-up verringert werden.

Wir schlagen vor, die Anzahl der SARS-CoV-2-Tests und die Verbreitung bedenklicher Varianten in Länderrisikoprofile einzubeziehen. Wir verwenden ein Farbschema zur Klassifizierung der Länder: Grün, wenn die Anzahl der Fälle über 14 Tage unter 60 pro 100 000 Einwohner liegt (wie in der Schweiz Anfang Juli 2021); rot, wenn sie höher ist; violett im Fall der weitläufigen Zirkulation einer bedenklichen Variante; und grau, wenn die Anzahl der Tests unter
10 000 pro Million Einwohner liegt oder nicht verfügbar ist, was eine zuverlässige Einschätzung des Länderrisikoprofils verunmöglicht.

Wir schlagen Massnahmen für das Management von Personen vor, die in die Schweiz einreisen. Sie sollten im Voraus über die Einreiseverfahren informiert werden und eine Symptom-Checkliste ausfüllen, die bei der Ankunft verteilt wird. Ungeimpfte sollten einen negativen Test vorlegen, der vor der Abreise in die Schweiz durchgeführt wurde (PCR innert 3 Tagen oder ein professioneller Antigen-Schnelltest innerhalb 24 Stunden vor der Abreise). Obligatorisch sollte die Quarantäne für Personen sein, die aus violetten, roten und grauen Ländern kommen (mit einer möglichen Entlassung aus der Quarantäne am Tag 7 nach der Einreise im Falle eines an Tag 5-7 durchgeführten negativen Tests). Obligatorisch ist zudem die Verwendung der SwissCovid-App oder anderer kompatibler Tracking-Apps. Für Reisende aus violetten Ländern oder mit Symptomen sollte ein Test bei der Einreise gemacht werden. Wer an der Grenze positiv getestet wird, ist gemäss den BAG-Regeln zu isolieren. Eine Probe jedes positiven Testresultats wird sequenziert, um die Überwachung der Einschleppung und Verbreitung bedenklicher Varianten zu ermöglichen. Mit Ausnahme von Grenzgängern werden auf den Namen ausgestellte Fahrausweise empfohlen, um die Kontaktverfolgung zu erleichtern, wenn Infektionsfälle im selben Reisebus, Bus, Zug oder Flugzeug identifiziert werden.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz wird von Reisen in nicht-grüne Länder abgeraten, es sei denn, es liegen wesentliche Gründe vor, wie vom Bundesrat definiert. Findet die Reise statt, so sind die entsprechenden Daten (Name, Zweck, sowie Datum der Ausreise und der voraussichtlichen Wiedereinreise) von einer dafür zuständigen Bundeskontaktstelle zu erfassen.

Date of request: 02/06/2020
Date of response: 14/06/2020; 25/06/2020; 13/07/2020; 16/07/2021

Experts involved: lead from Public Health group, input from all other groups

Contact persons: Antoine Flahault, Nicola Low

Comment on planned updates: Updates according to the epidemiological situation

Da die Swiss National COVID-19 Science Task Force per 31. März 2022 aufgelöst wurde, werden künftig keine weiteren epidemiologischen Lagebeurteilungen, wissenschaftlichen Updates oder Policy Briefs publiziert. Alle bisherigen Publikationen, Informationen und Seiten der Science Task Force stehen weiterhin auf dieser Website zur Verfügung.