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Die Swiss National COVID-19 Science Task Force wurde am 31. März 2022 aufgelöst.

Sie wurde durch das Wissenschaftliche Beratungsgremium COVID-19 ersetzt, sodass die Kantone und der Bund weiterhin von der wissenschaftlichen Expertise im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie profitieren können.

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9. Mai 2020 – Policy Brief

Soziale, ethische und rechtliche Aspekte der TRIQ-Strategie

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Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen Policy Brief (auf Englisch).

Eine Strategie, die auf Testen, Rückverfolgung der Kontakte, Isolation und Quarantäne (TRIQ) basiert, ist auf den Altruismus der Bevölkerung angewiesen. Es ist an den Behörden, diese vor negativen rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu schützen.

Eine wichtige Strategie zur Eindämmung der Epidemie besteht darin, Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten zu testen und unter Quarantäne zu stellen. Das erfordert die Beteiligung der Bevölkerung: Sie muss bereit sein, sich testen zu lassen, sie muss bei der Rückverfolgung von Infektionsketten kooperieren und Quarantänemassnahmen akzeptieren. Dieser Ansatz setzt altruistisches Verhalten voraus: Die Teilnehmenden schützen nicht primär sich selbst, sondern andere, und können dadurch Schaden erleiden. Um ein hohes Mass an Beteiligung zu erreichen, ist es deshalb wichtig, die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen zu schützen. Die Tests, die Teil der Screening-Kampagne sind, müssen gratis sein.

Es gibt zwei Möglichkeiten, nach Personen zu suchen, die in engem Kontakt mit einer positiv getesteten Person standen. Die erste basiert auf Befragungen (klassisches Contact Tracing); sie ist obligatorisch und gesetzlich vorgesehen. Die zweite, die digitale Suche nach Kontaktpersonen mittels einer App (digitales Contact Tracing), soll freiwillig sein und durch eine Verordnung geregelt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Bevölkerung der Unterschied zwischen privaten und staatlichen Initiativen klar ist und dass potentiell heikle Situationen im Voraus geklärt werden. So zum Beispiel, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden dazu verpflichten will, die App zu nutzen, wenn ein Unternehmen einen Angestellten abstraft, der sich in Quarantäne begeben musste, oder ein Restaurant Kunden, die kein Smartphone bei sich haben, die Bedienung verweigert. Ausschliessung und Ausgrenzung jeder Art sind unzulässig.

Wer in die Quarantäne muss, soll Kündigungsschutz geniessen und vor erheblichen Einkommensverlusten geschützt sein. Diese Personen sollen die Möglichkeit erhalten, sich ausserhalb des eigenen Haushalts zu isolieren, falls sie mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben. Für Mitglieder des Haushalts soll Schutzausrüstung (Masken usw.) zur Verfügung stehen.

Die Strategie muss alle Gesellschaftsschichten einbeziehen: Menschen, die im Home-Office arbeiten können genauso wie Mitglieder unverzichtbarer Berufe oder gefährdete und «unsichtbare» Personen (Migranten, Obdachlose usw.). Es braucht die Kooperation aller, damit die Strategie erfolgreich ist. Auch im Ausnahmezustand gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Die Behörden sind verpflichtet, die Überlegungen zu erläutern, die den getroffenen Massnahmen zugrunde liegen, und die Vor- und Nachteile der möglichen Optionen zu erläutern. Dabei sollen sie nicht nur die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Aspekte betonen, sondern auch die Auswirkungen auf die Grundrechte darlegen.

 

Siehe dazu auch die Zusammenfassungen Strategie «Testen, Rückverfolgung, Isolation und Quarantäne»(TRIQ) und Wirtschaftliche Aspekte der TRIQ-Strategie.

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Date of response: 9/5/2020

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Expert groups and individuals involved: Ethical, legal, social issues

Contact persons: samia.hurst@unige.ch

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