– Policy Brief –
Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen Policy Brief auf Englisch
Zusammenfassung
Arbeitgebende sind von Gesetzes wegen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Sie müssen insbesondere Schutzkonzepte gegen COVID-19 erstellen, diese umsetzen und für ihre Einhaltung sorgen. Arbeitnehmende können Verstösse melden, tun dies jedoch auf die Gefahr hin, entlassen zu werden.
Das Recht auf Leben sowie auf körperliche und geistige Gesundheit muss im gesamten Rechtssystem gewahrt werden, auch im Arbeitsrecht. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Schutzkonzepte gegen COVID-19 zu erstellen, umzusetzen und für ihre Einhaltung zu sorgen. Tut er dies nicht, so verletzt er seine Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Diese Pflicht ergibt sich sowohl aus dem öffentlichen Arbeitsrecht als auch aus dem privaten Arbeitsvertragsrecht.
Das Schweizer Arbeitsrecht ist jedoch eher schwach, wenn es um den Schutz von Arbeitsnehmenden vor ungerechtfertigter Entlassung geht – bis zum Punkt, wo es gegen internationale Standards in diesem Bereich verstösst. Diese Ausgangslage steht einer wirksamen Durchsetzung von Schutzmassnahmen im Wege, lässt sich kurzfristig jedoch nicht ändern.
Der Schutz bestimmter Kategorien von Arbeitsnehmenden gestaltet sich schwieriger und erfordert besondere Aufmerksamkeit. Zu diesen Kategorien gehören papierlose Migranten oder auch Hausangestellte, die durch ihre prekäre Lage und häufig auch durch das Fehlen eines formellen Arbeitsverhältnisses daran gehindert werden, ihre Situation zu hinterfragen oder zu melden.
Eine Analyse der Rechtslage führt uns zu fünf Empfehlungen.
Arbeitsinspektionen sollten proaktiver und häufiger durchgeführt werden und spontaner stattfinden. Die Arbeitsinspektorate sollten über mehr Mittel verfügen, um der Krise begegnen und durch die Eindämmung des Virus dazu beitragen zu können, Leben zu retten; zudem sollten sie auch anonyme Informationen entgegennehmen. Durchführung gezielter Informationskampagnen zuhanden von Arbeitgebern und Arbeitsnehmenden, auch an informellen Arbeitsorten wie beispielweise Privathaushalten. Technische Hilfe und proaktive öffentliche Inspektionen, um kleine Unternehmen, welchen die Erfüllung der neuen Anforderungen möglicherweise grössere Schwierigkeiten bereitet, bei der Umsetzung von Schutzkonzepten zu unterstützen. Einrichten von telefonischen Hotlines, einschliesslich anonymer Hotlines, namentlich mit Unterstützung von NGOs und Gewerkschaften. Ernsthafte Prüfung von Regulierungsmassnahmen für papierlose Migranten auf dem informellen Arbeitsmarkt.
Infolgedessen empfehlen wir, Folgendes zu verstärken oder zu implementieren:
1) Die Arbeitsinspektionen sollten umso proaktiver werden und häufiger und spontan in Arbeitsstätten Inspektionen zu führen; diese Behörden sollten über bessere Ressourcen verfügen, um den Krisen zu begegnen (und dazu beitragen, Leben zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen); sie sollten anonyme Informationen umso mehr akzeptieren.
2) Durchführung von gezielten Informationskampagnen, die sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber richten und diese Verpflichtungen auch zu Hause oder an anderen Orten informeller Arbeit berücksichtigen.
3) Technische Hilfe und proaktive öffentliche Inspektionen zur Unterstützung der Umsetzung von Schutzplänen für kleinere Unternehmen, die möglicherweise grössere Schwierigkeiten haben, neue Anforderungen zu erfüllen.
4) Die Unterstützung von Hotlines, einschliesslich anonymer Hotlines, die durch NGOs und Gewerkschaften eingerichtet werden.
5) Ernsthafte Prüfung von Regularisierungsmassnahmen für undokumentierte Migranten auf dem informellen Arbeitsmarkt.
Type of document: Policy Brief
Date of response: 25/11/2020