4. Mai 2020 – Policy Brief

Rechtliche, soziale und ethische Aspekte der anhaltenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit von gefährdeten Personen

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Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen Policy Brief (auf Englisch).

Die anhaltende Einschränkung von gefährdeten Menschen wirft tiefgreifende gesellschaftliche Fragen auf. Die Modalitäten müssen angesprochen, spezifiziert und sorgfältig geregelt werden.

Angesichts der Abnahme der Fallzahlen wirft die anhaltende Isolierung gefährdeter Menschen wichtige rechtliche, soziale und ethische Fragen auf.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Isolierung gefährdeter Personen ist nicht zu rechtfertigen, solange das Schweizer Gesundheitssystem nicht gefährdet ist. Jede urteilsfähige Person hat das Recht, Risiken für ihre eigene Gesundheit einzugehen, solange sie die notwendigen Vorkehrungen trifft, um die Gesundheit anderer nicht zu gefährden.

Eine Empfehlung zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit berührt die Grundrechte nicht, aber die Menschen müssen wirklich frei sein, sie zu befolgen oder nicht zu befolgen. Sie kann nicht durch die Hintertür auferlegt werden, z.B. durch eine Kontrolle am Eingang eines Geschäfts, und darf keinen finanziellen oder rechtlichen Druck erzeugen, der sie de facto erforderlich machen würde.

Rechtliche und wirtschaftliche Schutzmassnahmen sind notwendig. Die Menschen haben das Recht, die Aufnahme einer Arbeit zu verweigern, um sich selbst oder Mitglieder ihres Haushalts zu schützen. In dieser Situation wird die Sozialversicherung ihren Beitrag leisten müssen, um das Einkommen zu sichern. Da 40% der Großeltern zur Kinderbetreuung beitragen, impliziert die Empfehlung den Kontakt mit den Grosskindern zu vermeiden eine Übertragung der Last auf die Familien, die die finanziellen Folgen tragen müssen.

Die Situation der Menschen, die in Altersheimen leben, muss verbessert werden. Besuche müssen wieder möglich werden, ebenso wie Aktivitäten, die für das körperliche und geistige Wohlbefinden wichtig sind. Die Anwohner müssen klar über die Gründe für die ergriffenen Massnahmen informiert werden, und die Situation von den Behörden überwacht werden.

Die derzeitige Definition von gefährdeten Personen (über 65 Jahre alt oder an bestimmten Krankheiten leidend) ist zu vage und muss verfeinert werden. Sie ist aus rechtlicher Sicht problematisch. Das Gesetz verbietet Altersdiskriminierung und schreibt bei konkreten Problemen, in diesem Fall dem Schweregrad von Covid-19, Gleichbehandlung vor: Ein gesunder 66-Jähriger kann nicht den gleichen Regeln unterworfen werden wie ein Zeitgenosse mit vielen Risikofaktoren.

Die Gesellschaft muss die Personen in Isolation vor den Risiken schützen, die diese Massnahme für ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen, ihre politischen Rechte und ihr Selbstwertgefühl mit sich bringt. Ihr Zugang zu wichtigen Infrastrukturen muss erhalten bleiben. Gefährdete Personen sind autonom und stellen keine homogene Gruppe dar. Ihre Risikowahrnehmung und ihre Ansichten sind unterschiedlich und müssen durch Konsultation und partizipatorische Ansätze gehört werden. Zu ihrem Schutz müssen ergänzende Massnahmen zur ergriffen werden. Alle Entscheidungen sollten, wenn immer möglich auf demokratische Weise getroffen werden.

Siehe auch den Informationsvermerk Ethische, rechtliche und soziale Benchmarks für Übergangsstrategien (11.4.2020).

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Date of response: 4/5/2020

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Expert groups and individuals involved: Ethical, legal, social 

Contact persons: samia.hurst@unige.ch

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