10. Oktober 2020 – Policy Brief
Das Contact Tracing spielt im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie eine wesentliche Rolle. Einerseits ermöglicht es das rasche Auffinden von Personen, die sich in der Nähe von positiv getesteten Menschen aufgehalten haben. Er verhindert damit, dass diese die Krankheit ihrerseits weitergeben. Andererseits helfen die erhobenen Informationen dabei, die Verbreitung von SARS-CoV-2 besser zu verstehen: Wer ist davon betroffen, wie wird das Virus übertragen usw.
Die SwissCovid-App wird von rund 1,6 Millionen Menschen genutzt. Um festzustellen, wie die Contact-Tracing-Strategie optimiert werden kann, ist es wichtig, die Wirksamkeit von SwissCovid zu evaluieren und zu prüfen, wie sich die Warn-App in das System zur Bekämpfung der Pandemie einfügt. Zu diesem Zweck wurde vorgeschlagen, den Formularen, die zur Ermittlung von Kontaktpersonen verwendet werden, einige Fragen hinzuzufügen. Zum Beispiel: «Verwenden Sie die Swiss Covid-App?», «Wenn ja, haben Sie eine Kontaktmeldung erhalten?», «Wenn ja, haben Sie die Hotline angerufen und wann?»
Diese Fragen zur Nutzung der App erscheinen harmlos, betreffen aber dennoch den Schutz der Privatsphäre und benötigen daher eine rechtliche Grundlage. Unsere Analyse zeigt, dass der rechtliche Rahmen eindeutig ausreicht, um diese Fragen in das Formular zur Ermittlung von Kontaktpersonen aufnehmen zu können.
Zunächst einmal willigt eine Person durch Ausfüllen des Formulars in die Verwendung der von ihr angegebenen Daten ein – sie werden nicht ohne ihr Wissen erhoben. Insbesondere steht ihm oder ihr bei jeder Frage die Möglichkeit offen, die Angabe von Informationen durch den Hinweis „Keine Antwort“ zu verweigern. Wir empfehlen, im Formular ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung der Fragen freiwillig ist. Damit reicht die Zustimmung dafür aus, die Rechtmässigkeit des Verfahrens zu gewährleisten, denn diese Informationen – ob SwissCovid verwendet werden soll oder nicht, ob die Hotline angerufen wurde oder nicht usw. – stellen keine sensiblen Daten im Sinne des Gesetzes dar, insbesondere weil sie nicht gesundheitsbezogen sind und die Nutzung der App absolut freiwillig ist.
Die bestehende Rechtsgrundlage reicht unzweifelhaft dafür aus, die Erhebung solcher Daten zu legitimieren. Indirekt wird diese auch durch die anlässlich der Lancierung von SwissCovid erlassene Verordnung sowie durch das Epidemiegesetz gerechtfertigt. Eine ausdrückliche rechtliche Genehmigung für die Erhebung von Informationen bezüglich der Anwendung von SwissCovid wäre notwendig gewesen, wenn es sich um die Sammlung sensibler Daten gehandelt hätte.
Siehe auch die Zusammenfassung Digitales Proximity Tracing (SwissCovid App).
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Date of response: 10/10/2020
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Expert groups and individuals involved: Public Policy, Exchange, Ethics
Contact persons: samia.hurst@unige.ch, evamaria.belser@unifr.ch