15 June 2020 – Policy Brief

Betreuung betagter Menschen während der Covid-19-Epidemie: Wie sie ohne Einschränkung ihrer Rechte geschützt werden können

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Version vom 20. Mai 2020

This Policy Brief has not been translated to English. A summary is also available in French.

Betagte Menschen sind vom Coronavirus besonders stark betroffen. Angemessene Schutzmassnahmen sollen ihnen die Rückkehr zu einem normaleren Leben ermöglichen, insbesondere in Alters- und Pflegeheimen.

Die betagte Bevölkerung ist von der Covid-19-Epidemie besonders stark betroffen: Die Sterblichkeitsrate bei den über 80-Jährigen liegt bei 10 Prozent, im Falle einer Hospitalisation steigt sie auf 30 Prozent und gar auf 80 Prozent in den Intensivstationen. Fatalerweise begünstigen Alters- und Pflegeheime die Ansteckungsgefahr: gemeinsam benutzte Räume wie Kantinen und Toiletten, Gruppenaktivitäten sowie der unvermeidbaren Interaktionen zwischen Pflegenden und Gepflegten führen dazu, dass enge soziale Kontakte unvermeidbar sind.

Die Schutzmassnahmen (Hygiene, Distanz, Tragen von Masken, Plexiglasscheiben) müssen beibehalten werden und betreffen insbesondere Besucherinnen und Besucher. Sie sollen dazu beitragen, die drastischen Isolationsmassnahmen zu lockern, die zu Beginn der Epidemie eingeführt werden mussten und mit einer starken Einschränkung der Grundrechte einhergehen. Die Patientinnen und Patienten sollen Spaziergänge unternehmen und an Gruppenaktivitäten teilnehmen können sowie, insbesondere am Lebensende, den Besuch ihrer nächsten Angehörigen empfangen dürfen.

Jede urteilsfähige Person hat das Recht Risiken einzugehen, solange sie damit andere nicht gefährdet. Sie muss selber eine differenzierte Abschätzung der Gesundheitsrisiken vornehmen dürfen, die sie auf sich nehmen will. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen haben das Recht auf klare, transparente und wahrheitsgemässe Informationen bezüglich der Pandemiesituation, der Gründe für die getroffenen Schutzmassnahmen und ihres eigenen Gesundheitszustandes. Die Möglichkeit einer psychologischen Beratung sollte ihnen sowie dem Pflegepersonal zur Verfügung stehen.

Die Autonomie betagter Menschen soll gestärkt werden, unabhängig davon, ob sie in Heimen leben oder nicht. Sie müssen frei wählen können, ob sie im Heim, zu Hause oder im Spital betreut werden möchten, und ob sie eine intensivmedizinische Behandlung und eine künstliche Beatmung wünschen. Auch der Zugang zu palliativer Pflege für ein möglichst schmerzfreies Lebensende soll ihnen auf Wunsch offenstehen. Die diesbezüglichen Vorstellungen sollen aufgezeichnet werden und betagte Menschen müssen dabei unterstützt werden, Patientenverfügungen (wie sie die FMH zur Verfügung stellt) auszufüllen.

Es ist absolut entscheidend, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Jede Pflegeeinrichtung muss ein Test- und Isolationskonzept für potenziell Infizierte erarbeiten. Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal auf das Virus zu testen, auch wenn keine Symptome vorhanden sind, ist für die Vermeidung weiterer Übertragungen ausgesprochen wichtig. Betagte Menschen, ob im Heim oder zuhause, müssen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sich gleichzeitig ausreichend schützen können. Die Bereitstellung sicherer, d.h. zeitlich oder örtlich für sie reservierter Räume, so etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften oder auf Spazierwegen, könnte ihnen dabei helfen, eine sichere körperliche Distanz zu wahren.

Siehe auch die Zusammenfassung Rechtliche, soziale und ethische Aspekte der anhaltenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit von gefährdeten Personen

Siehe auch die Zusammenfassung Rechtliche, soziale und ethische Aspekte der anhaltenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit von gefährdeten Personen

Date of request: 3/5/2020
Date of response: 20/5/2020
Updated: 15/06/2020

In response to request from: NCS-TF Advisory Board

Comment on planned updates: Bei neuer wissenschaftlicher Evidenz, die die-sen Policy Brief inhaltlich beeinflusst.

Expert groups and individuals involved: Clinical Care, In-fection Prevention and Control, and Ethics Legal, Social

Contact persons: Felix Huber (felix.huber@medix.ch) Manuel Battegay (ma-nuel.battegay@usb.ch) – Head Clinical Expert Group

As the Swiss National COVID-19 Science Task Force has been disbanded as of 31 March 2022, no further epidemiological assessments, scientific updates or policy briefs will be published in the future. All previous publications, pages and information of the Science Task Force remain available on this website.