31. August 2020 – Policy Brief
Das Programm des Bundes für Überbrückungskredite ist am 31. Juli 2020 ausgelaufen. Das derzeit tiefe Niveau der Unternehmensinvestitionen bremst die vollständige Erholung der Wirtschaft und der Beschäftigung. Wir schlagen vor, das Programm fortzusetzen und anzupassen, um Investitionen zu fördern, insbesondere bei KMUs.
Die Covid-19-Epidemie hat die Wirtschaft schwer getroffen. Der private Konsum hat sich in der Schweiz relativ gut erholt; der für das Jahr 2020 erwartete Rückgang dürfte 2,5 % betragen. Auf der anderen Seite ist in den Bereichen Ausrüstung sowie Forschung und Entwicklung ein Rückgang der Unternehmensinvestitionen zu verzeichnen, der sich für 2020 auf 13 % belaufen dürfte. Dieser Rückgang geht auf mehrere Faktoren zurück: die allgemeine Verunsicherung über den Verlauf der Epidemie in der Schweiz und weltweit, ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die voraussichtlich langsame Erholung der Exporte, den Rückgang der Unternehmensgewinne im Frühjahr 2020 und die damit verbundenen Liquiditätsprobleme. KMUs betrifft diese Situation besonders schwer.
Der Rückgang der Investitionen bremst die wirtschaftliche Erholung und die Bewältigung der Beschäftigungskrise. Zudem wirkt sie sich langfristig negativ auf das Produktions- und Wachstumspotenzial aus.
Viele strategische Ansätze zur Ankurbelung der Wirtschaft sind denkbar und kommen in verschiedenen Ländern auch zum Zug: befristete Steuersenkungen, höhere Steuervergünstigungen für Investitionen, staatliche Unterstützung für bestimmte private Ausgaben (Hausrenovierung, Elektrofahrzeuge usw.) oder grosse öffentliche Investitionsprogramme. Solche Massnahmen erhöhen die Staatsausgaben oder verringern die Staatseinnahmen.
Im Gegensatz dazu verursacht die Massnahme, die wir zur Unterstützung der Unternehmens-investitionen vorschlagen, dem Staat keine höheren Direktkosten. Sie besteht darin, das Bürgschaftsprogramm für Covid-Überbrückungskredite des Bundes weiterzuführen, das am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist, und es neu auszurichten. Dazu wäre kein zusätzliches Budget erforderlich, denn von den insgesamt maximal 40 Milliarden Franken, die für das inzwischen abgelaufene Kreditprogramm des Bundes vorgesehen waren, sind bisher nur rund 18 Milliarden Franken in Anspruch genommen worden.
Wir schlagen vor, das Programm zu verlängern – beispielsweise bis zum 31. Juli 2021 – und die bisher ausgeschlossene Verwendung der Kredite für Investitionen zu bewilligen. Der Bund übernimmt die Garantie der neuen Kredite, jedoch in geringerem Ausmass: zu 70 % bis Ende 2020 und zu 50 % im Jahr 2021.
Gegenwärtig sind Bankkredite aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage schwer zu bekommen oder teuer. Mit der hier vorgeschlagenen Staatsgarantie lässt sich eine Kreditverknappung vermeiden und stattdessen die Kreditvergabe ankurbeln. Da die Banken einen wesentlichen Teil des Kreditrisikos tragen (30 % bzw. 50 %), ist es in ihrem Interesse, Darlehen nur für wirtschaftlich tragfähige Projekte zu gewähren, jedoch zu einem niedrigeren Zinssatz als ohne dieses Programm. Mit unserem Vorschlag lassen sich Wirtschaftsfreiheit, Risiken für den Staat und Investitionsförderung ausbalancieren. Da Investitionen den Wirtschaftsaufschwung und Strukturreformen beschleunigen, ist es durchaus denkbar, dass dieses Programm sich letztlich selbst finanziert.
Date of request: 3/8/2020
Date of response: 31/8/2020
In response to request from: NCS-TF economics group
Comment on planned updates: Update planned as soon as an important body of new evidence becomes available.
Expert groups and individuals involved: Economics
Contact persons: J.-E. Sturm (sturm@kof.ethz.ch), Contributors: expert group, H. Gersbach, H. Mikosch