14. September 2021

 – Policy Brief

Strategien zur Verringerung der Virusübertragung an Hochschulen

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen
Policy Brief auf English

Zusammenfassung

Hochschulen haben die Pflicht, ihr Personal vor Ansteckung zu schützen, und sie können dazu beitragen, die Übertragung zu vermindern. Wir diskutieren mögliche Massnahmen und gehen auf rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz des COVID-Zertifikats ein.

Hochschulen, wo viele mobile junge Menschen in geschlossenen Räumen miteinander in Kontakt kommen, sind ideale Orte für die Verbreitung von SARS-CoV-2. Es ist wichtig, die Übertragung einzudämmen, um Studierende und Mitarbeitende – insbesondere bisher Ungeimpfte – vor einer Ansteckung zu schützen, um den Vorlesungsbetrieb auf dem Campus aufrechtzuerhalten und zur Bekämpfung der Epidemie in der Schweiz beizutragen. Hochschulen haben eine gesetzliche Verpflichtung ihr Personal zu schützen und zwar auch all diejenigen, die sich nicht impfen lassen können oder immungefährdet sind.

Eine mögliche Massnahme wäre, für den Zugang zu Gebäuden und zum Lehrbetrieb ein COVID-Zertifikat (Impfung, negativer Test oder Genesung) zu verlangen. Dies ist weder im COVID-Gesetz noch in den Verordnungen vorgesehen und daher weder verboten noch erlaubt oder vorgeschrieben. Auf der BAG-Liste – deren rechtlicher Geltungsbereich unklar ist – wird der Einsatz des Zertifikats im Bildungswesen «grün» eingestuft und ist «nicht vorgesehen». Bildungsinstitutionen steht es aufgrund ihrer Verwaltungsautonomie und ihrer Verpflichtung zum Schutz von Studierenden und Mitarbeitenden frei, ein COVID-Zertifikat zu verlangen. Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, die grundsätzlichsten Fragen zum Einsatz des COVID-Zertifikats auf Bundes- oder Kantonsebene zu regeln.

Der Zugang zur Bildung für alle soll erhalten bleiben. Diskutiert werden drei Modelle. Das erste basiert auf der Zertifikatspflicht, was rechtlich akzeptabel ist, sofern Student:innen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden oder nicht am Unterricht teilnehmen können, mittels Fernunterricht weiterhin Zugang zur Bildung haben. Auch Lehrkräften, die aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort anwesend sein können, muss eine Remote-Alternative zur Verfügung stehen. Die Kontrolle des Zertifikats könnte durch Stichproben erfolgen, mittels Gratistests liessen sich Kostenhürden vermeiden. Mit Studierendenverbänden ausgehandelte Sanktionen könnten die Akzeptanz und Wirksamkeit des Modells verbessern. Eine Variante wäre die Beschränkung der Zertifikatspflicht auf ausserschulische Aktivitäten (Sport, Kultur usw.) und bestimmte Dienstleistungen wie Cafeterien ohne Online-Alternativen. Das Zertifikat wäre in gewissen Fällen aufgrund der aktuellen Bundesbeschlüsse sogar obligatorisch (z. B. Diskotheken oder Anlässe für über 1000 Personen).

Beim zweiten Modell gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln, zudem wird die Raum-kapazität beschränkt und Fernunterricht all denjenigen angeboten, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Das dritte Modell sieht keine solchen Massnahmen vor, da alle Personen auf dem Campus die Übertragungsrisiken kennen. Fernunterricht wird wie oben beschrieben angeboten.

In allen drei Fällen ist mithilfe von CO2-Sensoren eine wirksame Raumbelüftung zu gewähr-leisten sowie ein einfacher Zugang zur Impfung und die Möglichkeit zu regelmässigen Tests.

Date of request:
Date of response: 20/08/2020

Experts involved: Input from the entire TF, on the initiative of the Ethical, legal, social issues group, with input from Prof Mireille Betrancourt (Educational sciences, UNIGE)

Contact persons: samia.hurst@unige.ch

Da die Swiss National COVID-19 Science Task Force per 31. März 2022 aufgelöst wurde, werden künftig keine weiteren epidemiologischen Lagebeurteilungen, wissenschaftlichen Updates oder Policy Briefs publiziert. Alle bisherigen Publikationen, Informationen und Seiten der Science Task Force stehen weiterhin auf dieser Website zur Verfügung.