13. Juli 2020 – Policy Brief
Die Öffnung der Grenzen ist durch flankierende Massnahmen zu begleiten, um das Risiko zu verringern, neue Covid-19-Fälle in die Schweiz zu importieren. Wir schlagen einen pragmatischen Mechanismus vor. Dieser basiert auf einer Klassifizierung der Herkunftsländer nach ihrem Epidemiestatus sowie der Information Reisender vor ihrer Ankunft in der Schweiz. Dazu kommen Tests, die Nachverfolgung von Kontaktpersonen sowie Quarantänemassnahmen.
Die Grenzöffnung am 15. Juni 2020 vergrössert die Gefahr, neue Covid-19-Fälle zu importieren. Wir stellen hier eine pragmatische Strategie zur Verringerung dieses Risikos vor.
In mehreren Sprachen verfügbare Flugblätter und elektronische abrufbare Anweisungen müssen Reisende vor ihrer Ankunft in der Schweiz über das Risiko einer Virusübertragung sowie über die von den Schweizer Behörden angeordneten Massnahmen aufklären. Sie müssen dazu angehalten werden, die Tracing-App SwissCovid zu nutzen und sich im Fall von Symptomen an die Hotline zu wenden. Eine Symptome-Checkliste (Fieber, Husten, Halsweh, Atembeschwerden, Muskelschmerzen, Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns) gehört ebenfalls zu diesen Informationen. Bei sämtlichen in die Schweiz einreisenden Flugpassagieren ist systematisch die Körpertemperatur zu messen. Alle Reisenden, die Symptome aufweisen, erhalten eine Maske, begeben sich in Isolation, werden ärztlich betreut und ihre Kontakte während der Reise werden zurückverfolgt. Fällt der erste Test negativ aus, so wird zwischen dem 5. – 7. Tag ein zweiter Test durchgeführt.
Die Herkunftsländer von symptomfreien Reisenden werden je nach aktuellem Stand der Epidemie in vier Kategorien unterteilt: grün für Länder, die den Höhepunkt der Epidemie eindeutig überschritten haben und weniger als 2.5 neue Fälle pro Tag (was 35 Fällen über 2 Wochen entspricht) pro 100 000 Einwohner aufweisen (z. B. die Schweiz oder Italien); orange, wenn die Anzahl von Neuerkrankungen über dieser Schwelle liegt, aber stetig abnimmt (z. B. Russland oder Saudi-Arabien); rot für Länder mit exponentiellem Wachstum oder einem sehr hohen Plateau (z. B. Indien oder Brasilien); grau wenn die Gesamtzahl von Tests weniger als 5 000 pro Million Einwohner beträgt, was darauf schliessen lässt, dass die verfügbaren Daten unsicher, lückenhaft oder unzuverlässig sind. Eine solche Klassifizierung stellt das vom Institut für globale Gesundheit der Universität Genf und dem Swiss Data Science Center der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (EPFL-ETH Zürich) entwickelte «COVID-19 Daily Epidemic Forecasting Dashboard» zur Verfügung.
Symptomfreie Reisende mit Herkunft aus einem Land der grünen Kategorie können ohne Weiteres einreisen. Alle Übrigen werden während 10 Tagen unter Quarantäne gestellt und müssen sich testen lassen. Nach 5 Tagen wird der Test wiederholt und die Quarantäne im Falle eines negativen Resultats aufgehoben. Ein positives Resultat hingegen bedeutet: Isolation, ärztliche Betreuung und Kontaktnachverfolgung. Alle Regel gelten auch für Flüchtlinge und Asylsuchende.
In der Schweiz wohnhaften Personen wird von einer Reise in ein Land der orangen, roten und grauen Kategorie abgeraten, ausser in Situationen absoluter Notwendigkeit. Im Fall einer Reise müssen die Personalien der Reisenden und das voraussichtliche Rückreisedatum registriert und an eine spezielle Anlaufstelle des Bundes weitergeleitet werden. Wir empfehlen die Einrichtung einer solchen Stelle, die auch für die Nachverfolgung der Kontakte von ausländischen Reisenden und für die Koordination mit den kantonalen Gesundheitsdiensten zuständig sein sollte.
Date of request: 2/6/2020
Date of response: 14/06/2020; 25/06/2020; 13/07/2020
In response to request from:
Comment on planned updates: 2-3 weeks after opening the borders on 15 June and when first effects can be measured
Expert groups and individuals involved: All expert groups with lead from Public Health group
Contact persons: Antoine Flahault, Nicola Low, Marcel Tanner