– Policy Brief –
Dieser Text ist eine Zusammenfassung des originalen Policy Brief auf Englisch
Zusammenfassung
Impfkampagnen gegen COVID-19 werfen die Frage auf, ob bestimmte Einschränkungen für Geimpfte aufzuheben sind oder nicht, und ob für bestimmte Aktivitäten, wie etwa das Fliegen oder die Einreise in andere Länder, eine Impfzertifikat erforderlich sein soll oder eher nicht.
Jede Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften setzt voraus, dass die Virusübertragung durch die Impfung reduziert wird. Ob dies der Fall ist, ist zurzeit noch offen. Sollte sich zeigen, dass die Impfung die Übertragung tatsächlich wesentlich einschränkt, liesse sich die Ungleichbehandlung von Nicht-Geimpften und Geimpften rechtfertigen. Es wäre dann nämlich nicht mehr legitim, Beschränkungen auch für Geimpfte aufrechtzuerhalten, was eine Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten ermöglichen würde. Eine differenzierte Behandlung könnte dazu beitragen, gefährdete Personen im Gesundheitswesen, in Alters- und Pflegeheimen sowie Schulen zu schützen, die Impfakzeptanz zu fördern und die Zahl der eingeschleppten Infektionen zu reduzieren.
Dennoch birgt eine Ungleichbehandlung die Gefahr der Stigmatisierung und der ungerechtfertigten Diskriminierung. Sie könnte soziale Spannungen verschärfen und die Überprüfung der Einhaltung von Pandemiemassnahmen erschweren. Zudem könnte die Einführung eines obligatorischen Impfzertifikates bereits benachteiligte Gruppen mit eingeschränktem Zugang zur Impfung oder Zertifizierung noch stärker diskriminieren.
Zur Rechtfertigung einer differenzierten Regelung muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. So muss der Nachweis vorliegen, dass Impfstoffe die Virus-Übertragung reduzieren, was heute nicht der Fall ist. Der gleichberechtigte Zugang zur Impfung und zu deren Zertifizierung muss für alle gewährleistet sein. Der Respekt der Grundrechte sowie der Zugang zu lebenswichtigen Gütern müssen auch für Nicht-Geimpfte garantiert sein, ebenso die Möglichkeit, ein gutes Leben zu führen. Nicht-Geimpfte von einer Tätigkeit auszuschliessen lässt sich nur rechtfertigen, wenn keine anderen, weniger restriktiven Massnahmen zur Risikominderung zur Verfügung stehen.
Falls eine verminderte Übertragung durch den Impfstoff nachgewiesen wird, unterscheiden wir drei Situationen: 1. Solange Impfstoffe bestimmten Gruppen vorbehalten bleiben, setzt der differenzierte Zugang zu einer Aktivität eine solide Begründung voraus und insbesondere das Fehlen von Alternativen, die diese so sicher machen können, dass sie für alle zugänglich bleibt. 2. Sobald alle, die sich impfen lassen wollen, dies auch tatsächlich tun können, wird das Risiko für Nicht-Geimpfte zu einem Risiko, das sie nur für sich persönlich eingehen. Sind genügend Menschen geimpft und damit die Risiken für das Gesundheitssystem tragbarer, so erübrigt sich die Forderung nach einem Impfzertifikat, ausser in spezifischen Fällen, in ein solches auch für andere Krankheiten obligatorisch ist (z. B. bei der Einreise in bestimmte Länder oder bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten). 3. Bleibt die Impfrate zu niedrig, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems auszuschliessen, lässt sich die Forderung nach einem Impfzertifikat dadurch rechtfertigen, dass sie dazu beiträgt, wichtige Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit verwirklichen zu können. In diesem letzten Fall ist eine solche Anforderung am stärksten gerechtfertigt.
Die Gesundheitsmassnahmen zur Begrenzung der Übertragung von SARS-CoV2 zielen darauf ab, Menschen vor dem Risiko zu schützen, zu erkranken. Sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht, stellt sich die Frage, ob bestimmte Einschränkungen, wie z. B. das Tragen von Masken, für Geimpfte aufgehoben oder ihnen der Zugang zu bestimmten Aktivitäten ermöglicht werden soll.
Länder könnten von ankommenden Reisenden das Mitführen eines Impfnachweises verlangen (solche Anforderungen bestehen bereits für Gelbfieber), und zwar in einer Weise, die den Anforderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) entspricht. Das bedeutet, dass die Ausstellung eines Reisevisums von jedem Land, einschliesslich der Schweiz, vom Impfstatus abhängig gemacht werden könnte.
Jede unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften Personen setzt jedoch die Reduktion der Übertragung durch die Impfung voraus. Ein hinreichender Nachweis, dass die Impfung tatsächlich die Übertragung verhindert, stellt eine notwendige Voraussetzung für die Rechtfertigung der Nutzung von Impfnachweisen dar . Ein solcher Nachweis liegt derzeit nicht vor. Der Grad der Wirksamkeit bei der Verhinderung von Krankheit und Übertragung, der erforderlich wäre, um es als unbedenklich erscheinen zu lassen, geimpfte Personen von einigen oder allen Regeln der sozialen Distanzierung auszunehmen, müsste modelliert werden, sobald die Daten vorliegen.
Argumente für eine differenzierte Behandlung von geimpften und ungeimpften Personen sind u. a., dass – wenn nachgewiesen würde, dass die Impfung die Übertragung signifikant einschränkt – die Aufrechterhaltung von Beschränkungen für geimpfte Personen nicht mehr gerechtfertigt wäre, dass die Lockerung der Massnahmen für Personen mit Impfbescheinigung für bestimmte Tätigkeiten dazu beitragen könnte, die gesellschaftlichen Aktivitäten zu erhöhen, die Personen im Gesundheitswesen, in der Langzeitpflege und in Schulen zu schützen, dass sie die Akzeptanz der Impfung fördern und importierte Infektionen reduzieren könnte.
Eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften Personen birgt jedoch auch die Gefahr der Stigmatisierung, der ungerechtfertigten Benachteiligung, der Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Umsetzung von Pandemiebekämpfungsmassnahmen und der Belastung des sozialen Zusammenhalts. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass einige benachteiligte Gruppen durch die Nutzung von Impfnachweisen weiter benachteiligt werden. Der Einsatz von Impfnachweise kann daher nur dann gerechtfertigt werden, wenn die Gefahr, die von der eingeschränkten Tätigkeit für ungeimpfte Personen ausgeht, nicht durch eine weniger restriktive Massnahme als die Zugangsbeschränkung ausreichend gemildert werden kann, und wenn das damit verbundene Risiko ausreicht, um die Beschränkung zu rechtfertigen.
Wenn Impfstoffe nachweislich die Übertragung reduzieren, sind drei Szenarien möglich.
- Bevor Impfstoffe in der Schweiz allgemein zugänglich werden, bedarf die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften einer klaren Rechtfertigung, die auch den Mangel an Alternativen einschliesst, um die Tätigkeit für alle ausreichend sicher zu machen.
- Sobald alle Personen, die sich impfen lassen wollen, tatsächlich Zugang zu einer Impfung haben, wird das Risiko für die allermeisten Ungeimpften zu einem Risiko, das sie freiwillig eingegangen sind. Wenn ein ausreichender Anteil der Bevölkerung geimpft ist, um das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, dann gibt es keinen Bedarf mehr für Impfnachweise, ausser für ganz bestimmte Fälle, in denen solche Anforderungen heute für andere Krankheiten bestehen: Reisen in bestimmte Länder und die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten.
- Wenn Impfstoffe wirklich für jeden zugänglich sind, aber so viele Menschen die Impfung verweigern, dass das Gesundheitssystem trotzdem überfordert sein könnte, dann könnte die Rechtfertigung für die Forderung nach einem Impfnachweis immer noch ein wichtiges Ziel der öffentlichen Gesundheit erfüllen. Dies ist das Szenario, in dem die Rechtfertigung für solche Massnahmen am stärksten wäre.
Die Forderung nach einem Impfnachweis als Bedingung für bestimmte Tätigkeiten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn:
- Daten zeigen würden, dass die Impfung die Übertragung von SARS-CoV2 ausreichend wirksam verhindert,
- die Befriedigung grundlegender Rechte und Bedürfnisse und der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern für alle gewährleistet bleibt,
- ausreichende Möglichkeiten des Zugangs zu einem guten Leben sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte gewährleistet bleiben,
- der gleichberechtigte Zugang zur Impfung und zu Impfnachweisen gewährleistet ist.
Darüber hinaus könnte die Forderung nach einem Impfnachweis für eine bestimmte Tätigkeit nur dann gerechtfertigt sein, wenn:
- die von der Tätigkeit ausgehende Gefahr für ungeimpfte Personen nicht durch eine weniger restriktive Massnahme als die Zugangsbeschränkung ausreichend gemindert werden konnte,
- das damit verbundene Risiko ausreichend ist, um die Beschränkung zu rechtfertigen.
Die Belastung durch den Impfnachweis und das Ziel, für das er eingesetzt wird, müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Eine Tätigkeit, die in jedem Fall ein geringes Risiko darstellt, würde diese Anforderung nicht erfüllen. Die Nationale Ethikkommission NEK-CNE hat Empfehlungen veröffentlicht und wird in Kürze ein Positionspapier zu verschiedenen ethischen Aspekten rund um das Impfen herausgeben, in dem auch der Impfnachweis behandelt wird.
Einige benachteiligte Gruppen, wie z. B. Bewohner in Langzeitpflegeeinrichtungen, Jugendliche und junge Erwachsene, Migrantinnen und Migranten ohne Aufenhaltsstatus und Personen, die nicht geimpft werden können, laufen Gefahr, bei der Umsetzung der Impfscheinnachweispflicht weiter benachteiligt zu werden und verdienen besondere Beachtung.
Eine Impfnachweispflicht, die aufgrund besonders hoher aktueller Risiken eingeführt wird, muss zeitlich begrenzt sein, da ihre Berechtigung mit der Pandemie endet. Die Schwierigkeit, diese Anforderung in der Praxis umzusetzen, sollte bei der Entscheidung, ob eine unterschiedliche Behandlung von geimpften und ungeimpften Personen zulässig ist, berücksichtigt werden.
Es ist anzumerken, dass die Impfnachpflicht für den Zugang zu lebenswichtigen Gütern in der Schweiz auch nicht zulässig ist, wenn sie von der Privatwirtschaft umgesetzt würde. Da ein solcher Zugang dennoch gewährleistet sein muss, empfehlen wir die Prüfung der Notwendigkeit einer Gesetzgebung zur Vermeidung unzulässiger Zugangsbeschränkungen.
Type of document: Policy Brief
Date of request: 10/02/2021